Sachkundenachweis NRW
20/40

Was ist der 20/40 ?

 

- NRW -
Für andere Bundesländer gelten andere Verordnungen und Gesetze.
Bitte informieren Sie sich bei ihrer zuständigen Gemeinde/ bei ihrem Ordnungsamt!
Nachweis der Sachkunde gem. § 11 (Abs. 3) des Landeshundegesetz (LHundG) NRW.
Die Haltung eines Hundes, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht, (großer Hund), ist der zuständigen Gemeinde bzw. dem Ordnungsamt von dem Halter oder der Halterin anzumelden.
Große Hunde dürfen nur gehalten werden, wenn die Halterin oder der Halter die;
- erforderliche Sachkunde nachweisen kann,
- der Hund mit einem Mikrochip gekennzeichnet ist
- für den Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde.
Der Nachweis kann bei vielen Tierärzten abgelegt werden/ alternativ bei anerkannten Sachverständigen. Übungsaufgaben gibt es online, ebenso die Lösungen. Der Test erfordert eine einfache Sachkenntnis bei der Haltung von einem großen Hund. Es ist ein multiple-choice Test. Die Kosten variieren zwischen 40 und 60 €.


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